Betrugsgefahr: Vorsicht bei der Buchung von Ferienwohnungen

Ferienwohnung auf Halbinsel Pilion

Europäische Länder lockern langsam ihre Corona-Beschränkungen und Verbraucher denken wieder über Auslandsreisen nach. Bei der Buchung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sollte aber genau hingesehen werden. Betrüger könnten die wiederkehrende Reiselust dazu nutzen, um Fake-Angebote zu inserieren.

Ferienwohnung auf Halbinsel Pilion

Immer wieder wenden sich verzweifelte Verbraucher an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, weil sie auf falsche Anzeigen von Ferienwohnungen reingefallen sind. Meist existierten die Mietobjekte nicht einmal. Im schlimmsten Fall merkten die Urlauber dies erst vor Ort.

Nach den Erfahrungen des EVZ agieren die Betrüger häufig aus dem europäischen Ausland. Um Verbraucher in die Falle zu locken, werden entweder gefälschte Privatanzeigen auf bekannten Portalen (Airbnb, FeWo-direkt, Casamundo etc.) platziert oder gezielt eigene Webseiten erstellt.

Folgende Punkte können auf einen Betrugsversuch hindeuten:

• Die Miete ist ungewohnt günstig.

• Es ist lediglich eine E-Mailadresse angegeben. Name, Anschrift und Telefonnummer des Vermieters fehlen. Genauso detaillierte Beschreibungen des Mietobjekts.

• Der Anbieter verlangt, dass die Kommunikation außerhalb des Immobilienportals stattfindet.

• Der gesamte Mietpreis soll im Voraus überwiesen werden. Bei Sofortzahlung wird ein Rabatt versprochen.

• Die Zahlung soll per Überweisung oder über Bargeldtransferdienste wie Western Union oder Money Gram erfolgen.

Tipps für die Buchung einer Ferienwohnung:

• Angebote meiden, die zu schön sind, um wahr zu sein.

• Nie den Gesamtpreis direkt im Voraus bezahlen.

• Nicht auf Bargeldtransferdienste oder SEPA-Überweisung eingehen. Besser per Kreditkarte oder Lastschrift zahlen. Im Betrugsfall kann so das Geld von der Bank zurückverlangt werden. Wenn möglich, erst vor Ort in bar zahlen.

• Mailverkehr und Bezahlung sollten ausschließlich über die Kanäle der Buchungsplattform stattfinden. So besteht ein Nachweis. Portale setzen dies auch voraus, wenn es im Betrugsfall um die Erstattung des Geldes geht.

• Bei Skepsis: Anbieter telefonisch kontaktieren und um nähere Infos bitten.

• Erfahrungsberichte anderer Nutzer lesen.

• Anschrift der Ferienwohnung über Google Maps oder einen anderen Kartendienst prüfen. Befindet sich dort wirklich das angepriesene Mietobjekt? Können die Angaben stimmen?
Verbraucher, die auf ein Fake-Angebot reingefallen sind, sollten so schnell wie möglich die Polizei sowie den Portalbetreiber unterrichten. Bei Zahlung mit Kreditkarte oder Lastschrift ist die Bank zu informieren. Hierfür sind Fristen einzuhalten.

Mehr Informationen:
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
Bahnhofsplatz 3 | 77694 Kehl
www.evz.de 

Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland Foto: Gabriele Wilms

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Über Gabriele Wilms 564 Artikel
Seit vielen Jahren beschäftige ich mich intensiv mit der Tätigkeit als Reisejournalistin und Bloggerin. Ich bin Inhaberin des Reisemagazin Toureal und betreue es als verantwortliche Chefredakteurin. Gut ein Drittel des Jahres bin ich daher in den schönsten Hotels, Regionen Europas und weltweit für unser Reisemagazin unterwegs .

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